Auch für berufstätige Orthoptistinnen: Die Bildungsprämie

In Deutschland bilden sich zu wenige Berufstätige weiter. Das geht nach Ansicht der Bundesregierung aus einer Studie der OECD von 2005 sowie einer Umfrage von TNS Infratest in 2007 hervor. Demnach liegt die Teilnahmequote in Sachen beruflicher Weiterbildung bei lediglich 16 Prozent der 25- bis 44-jährigen Erwerbstätigen. Mit zunehmendem Alter nimmt die Zahl sogar noch weiter ab.
Deshalb hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung seit Dezember 2008 die sogenannte Bildungsprämie eingeführt. Damit werden Erwerbstätige gezielt bei der Finanzierung ihrer beruflichen Weiterbildung unterstützt: Die Hälfte der Kursgebühren – maximal 154 Euro – wird vom Bund übernommen. Mit dem Prämiengutschein können Kosten für Lehrgänge, Kurse, Prüfungen oder Seminare reduziert werden. Andere Komponenten der Bildungsprämie ermöglichen die Finanzierung aufwändigerer Qualifizierungen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Förderung ist: Die oder der Berufstätige hat ein zu versteuerndes Einkommen von höchstens 20.000 Euro im Jahr (40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten). Die gewählte Weiterbildungsmaßnahme muss beschäftigungsrelevant sein und sollte die Beschäftigungsfähigkeit erhöhen. Der Prämiengutschein wird im persönlichen Beratungsgespräch in einer von über 400 Beratungsstellen deutschlandweit ausgegeben. Die Beratungsstellen finden Sie unter der nachfolgend genannten Webadresse oder über die kostenlose Hotline 0800-2623 000. Auch die Teilnahme an diesem Beratungsgespräch ist eine Fördervoraussetzung. Antragsteller sollten zum Gespräch bereits alle wichtigen Unterlagen mitbringen (Lichtbildausweis, Einkommensteuerbescheid oder letzte Lohnabrechnung und, bei nicht-EU-Bürgern, eine gültige Aufenthaltserlaubnis).
Weitere Infos unter www.bildungspraemie.info

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